Der bekannte Urheberrechtsexperte und Professor Dr. Thomas Hoeren über das Urteil des Landesgerichts Hamburg und wie es mit GEMA und YouTube weitergeht auf Golem.de:
Gema und Youtube werden sich sicher bis zum BGH streiten; die Gema hat schon die Berufung angekündigt. Dabei käme wegen der europarechtlichen Vorfragen auch eine Vorlage an den EuGH in Betracht. Bis dahin erhalten die Kreativen über Jahre hinweg keinen Cent aus der Youtube-Nutzung, werden User durch Sperrhinweise genervt. In über 40 Ländern ist es Youtube gelungen, den Rechteerwerb mit Musikverwertungsgesellschaften zu regeln - nur in Deutschland nicht, wo die Gema - als weltweit einzige Verwertungsgesellschaft - auf einer hohen Mindestvergütung pro Abruf besteht. Und damit ist der eigentliche Verlierer des vorliegenden Rechtsstreits ausgemacht: die Gema.