"Gekaufte" MP3-Dateien dürfen nicht weiterverkauft werden.
David Pachali auf irights.info:
Darf man gebrauchte MP3-Dateien weiterverkaufen? Der Dienst Redigi ist darüber mit der Musikindustrie in Auseinandersetzungen verwickelt. Im Streit mit der Plattenfirma Capitol Records hat das New Yorker Bezirksgericht am Wochenende gegen Redigi entschieden. Redigi verletze Verwertungsrechte der Plattenfirma, Musikdateien fallen nicht unter das Weiterverkaufsrecht nach der „First-Sale”-Doktrin, so das Urteil des Richters Richard Sullivan (PDF).
Pachali über die Aussichten für Redigi:
Ob das Urteil einen dauerhaften Rückschlag für den digitalen Weiterverkauf bedeutet, ist offen: Redigi will in die Berufung, außerdem sei die Software inzwischen weiterentwickelt: In der nach der Capitol-Klage veröffentlichten Version könne der Nutzer Dateien direkt über iTunes in den Cloudspeicher laden – im Zweifel müssten Gerichte also auch die neue Version urheberrechtlich beurteilen. Der angekündigte Start des Dienstes in Europa steht noch aus – der Streit wird dann über den Atlantik wandern.
Redigi stellt einen interessanten Test für das bestehende System dar, in dem bei Dateien von Verkauf gesprochen aber in Wirklichkeit eine recht restriktive Lizenzierung gemeint ist. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis von iTunes über Beatport bis Amazon niemand mehr von 'Verkauf' sprechen darf, zumindest nicht, ohne deutlich zu machen, dass der 'Kauf' von Dateien mit weniger Rechten verbunden ist als der Kauf etwa eines Tisches.