Die RIAA hat ReDigi eine Unterlassungaufforderung mit Schadensersatzforderung zugestellt. ReDigi versucht, den Verkauf gebrauchter Musikdateien zu etablieren.
Die Unterlassungsaufforderung begründet der Verband damit, dass mit der Übertragung des Songs in die Cloud eine Kopie des Songs angefertigt wird, was nicht von der First Sale Doctrine gedeckt sei. Die beziehe sich auf die Weitergabe von physischen Medien, nicht einer Kopie. Auch die von ReDigi im Download-Shopo angebotenen 30 Sekunden langen Streams zum Reinhören verletzen nach Ansicht der RIAA die Rechte der Labels. (vbr)
Ich habe letzten Monat einen Text über ReDigi für den Musikmarkt geschrieben, in dem ich den Shop vorstellte und auf die Schwierigkeiten einging.
Hier der unredigierte Text:
ReDigi will benutzte MP3s weiterverkaufen, und wirft damit einige Fragen über die Zukunft der Musikbranche auf
ReDigi ist eine neuer Webdienst, der etwas anbietet, das frivol klingt: Man will ein Marktplatz für den Verkauf von benutzter digitaler Musik etablieren. Das heißt, Musikfans, die zum Beispiel auf iTunes MP3s gekauft haben, die sie nicht mehr anhören, sollen diese auf einmal weiterverkaufen können. So wie man das eben von CDs und Schallplatten kennt, welche zumindest auf Flohmärkten und eBay noch regelmäßig den Besitzer wechseln. Was für physische Tonträger kein Problem ist, erscheint für digitale Güter eigenwillig bis unmöglich.
Eine Datei, die kann kopiert werden. Wer will nachweisen, dass der Privatverkäufer Hans Digital nicht eine Kopie behält und versucht, mit einer weiteren Kopie ein bisschen Geld zu verdienen? ReDigi setzt hierfür auf ein System, das nur legal gekaufte Musik weiterverkaufbar macht und die verkaufte Musik mittels eines Programms vom mit ReDigi verknüpften Rechner und den mit der dortigen Musikbibliothek verbundenen mobilen Geräten löscht. Es funktioniert also innerhalb des ReDigi-Systems, aber eben nur da: Das hält schließlich niemanden davon ab, die verkauften Musikdateien auf einem zweiten, nicht mit ReDigi verbundenen Rechner weiter zu behalten. Perfekte digitale Kopien sind eben keine physischen Einheiten.
ReDigi wirft mit dem Wiederverkauf allerdings auch das Licht auf etwas, das in der Musikbranche bisher gern übersehen wird: Die Tatsache, dass Musikdownloads (in der Regel) nicht wiederveräußerbar sind, senkt für den Käufer erheblich den ökonomischen Wert dieser Dateien gegenüber physischen Tonträgern. Nicht nur aber auch deswegen müssen Musikdownloads wesentlich günstiger sein als ihre physischen Äquivalente - oder eben wiederverkaufbar.
Zusätzlich kann ReDigi auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Grenzkosten für eine weitere digitale Einheit Null beträgt. Obwohl viele bei unautorisiertem Filesharing von Diebstahl reden, ist das natürlich wegen der Grenzkosten nicht richtig und in Wirklichkeit unautorisierte Distribution, weil so mehr Einheiten in Umlauf kommen.Wenn ReDigi also etwas aufzeigt, dann auch, dass die von der Branche noch betriebene digitale Simulation des Analogen sehr enge Grenzen hat und immer weniger funktioniert.Wie lang kann man so tun, als wären Dateien Plastikscheiben? Was ist zu tun, wenn keine Musikfans mehr bereit sind, das Spiel mitzuspielen? Was passiert dann?
Simulation und Tradition sind keine tragenden Säulen für Geschäftsmodelle. Wenn sie es wären, dürfte sich niemand bei dem Gedanken unwohl fühlen, dass Musikfans wie eh und je ihre gekaufte Musik auch in digitaler Form weiterverkaufen.
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Dieser Artikel ist leicht redigiert im Musikmarkt erschienen. Weitere Musikmarkt-Kolumnen findet man hier: