Die RIAA hat ReDigi eine Unterlassungaufforderung mit Schadensersatzforderung zugestellt. ReDigi versucht, den Verkauf gebrauchter Musikdateien zu etablieren.
Die Unterlassungsaufforderung begründet der Verband damit, dass mit der Übertragung des Songs in die Cloud eine Kopie des Songs angefertigt wird, was nicht von der First Sale Doctrine gedeckt sei. Die beziehe sich auf die Weitergabe von physischen Medien, nicht einer Kopie. Auch die von ReDigi im Download-Shopo angebotenen 30 Sekunden langen Streams zum Reinhören verletzen nach Ansicht der RIAA die Rechte der Labels. (vbr)
Ich habe letzten Monat einen Text über ReDigi für den Musikmarkt geschrieben, in dem ich den Shop vorstellte und auf die Schwierigkeiten einging.
Hier der unredigierte Text:
ReDigi will benutzte MP3s weiterverkaufen, und wirft damit einige Fragen über die Zukunft der Musikbranche auf
ReDigi ist eine neuer Webdienst, der etwas anbietet, das frivol klingt: Man will ein Marktplatz für den Verkauf von benutzter digitaler Musik etablieren.… Weiterlesen