Die aktuell eskalierende Staatstrojaner-Geschichte ist in ihrer Tragweite wirklich kaum zu glauben. heise online:
Der vom CCC analysierte Staatstrojaner geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Grenzen hinaus. Die Software stellt daher einen eklatanten Rechtsbruch dar. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung festgelegt, dass unter anderem bei der Quellen-TKÜ technische Vorkehrungen getroffen werden müssen, die verhindern, dass mehr als das Abhören der VoIP-Gespräche erfolgt. Das ist bei dem vom CCC untersuchten Trojaner nicht der Fall, er bietet bereits Funktionen, die über das Abhören hinausgehen. Außerdem wird das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Computer-Grundrecht (Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) durch die Nachladefunktion des Trojaners verletzt.
Als wäre dieses Vorgehen des deutschen Staates nicht schon grotesk genug, nicht zuletzt auch angesichts der hierzulande sonst hysterisch geführten Debatten zu Datenschutz in Social Networks, deren Betreiber, und das ist das große Unheil daran, in den USA sitzen. Es kommt noch dicker:
Die Daten werden über einen in den USA sitzenden Server geleitet. CCC:
Zur Tarnung der Steuerzentrale werden die ausgeleiteten Daten und Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt. Die Steuerung der Computerwanze findet also jenseits des Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung – der Schlüssel ist in allen dem CCC vorliegenden Staatstrojaner-Varianten gleich – stellt dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Außerdem ist fraglich, wie ein Bürger sein Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf ausüben kann, sollten die Daten im Ausland verlorengehen.
Hier wurde und wird hervorragende Arbeit vom CCC geleistet. Was für ein Skandal.