Der Steuerberater Rüdiger Schaar auf Medial Digital über die Steuersituation beim Einsatz von Flattr in Blogs:
Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um eine nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Und die ist steuerpflichtig! Der Journalist hat die Einnahmen deshalb als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern. Dies bedeutet, dass ein freiberuflicher Journalist die Zahlungen als Betriebseinnahmen, zusätzlich zu seinen Texthonoraren, zu erfassen hat. Ein angestellter Journalist, der als Blogger nebenher tätig ist und Zahlungen erhält, ist gezwungen, die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen und den Gewinn zu erklären.