Die juristische unendliche Geschichte zwischen Perlentaucher und FAZ und SZ scheint einen Abschluss gefunden zuhaben:
Nach fünf Jahren ist es jetzt amtlich: Der Perlentaucher darf 13 Abstracts zu FAZ- und SZ-Buchkritiken nicht mehr vertreiben, entschied heute das OLG Frankfurt. Mit ihren weitergehenden Anträgen sind die Zeitungen gescheitert.
Nach dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt kann sich der Perlentaucher ganz sicher sein, dass sein Geschäftsmodell, das FAZ und SZ in toto verbieten lassen wollten, gültigem Recht entspricht.
FAZ und SZ sind auch gegen das Startup Commentarist juristisch vorgegangen, welches daraufhin in seiner jüngsten Inkarnation Inhalte der besagten Verlage nicht mehr anfasst.