Katharina de la Durantaye auf Cicero Online:
Die Presseverleger wünschen sich ein Recht, das über das Urheberrecht hinausgeht. Sie begehren Schutz für kleinste Teile journalistischer Leistungen, etwa für Satzteile oder einzelne Sätze eines Zeitungsartikels, die aus gutem Grund nicht urheberrechtlich geschützt sind. Unter Juristen ist dieser Wunsch auf überwältigende Kritik gestoßen – sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis. Urheberrechtsprofessoren sprechen sich fast einstimmig gegen das Leistungsschutzrecht aus. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme ebenfalls von seiner Einführung abgeraten.
Sind bestimmt alle von Google gekauft und gehören eh zu den Anhängern der Kostenloskultur. Und überhaupt, was können Professoren schon wissen?
Auf der letzten Seite des zerstückelten Artikels beschreibt die Autorin auch sehr gut das aktuelle Problem in der Urheberrechtsdebatte: Die Politik weiß nicht, was sie will, weil sie die Veränderungen noch nicht versteht. Man kann keine Lösung anbieten, wenn man das Problem nicht erkennt.