16. Dez. 2012 Lesezeit: 2 Min.

Verpflichtung zum Lizenzerwerb als bereits geplanter, zweiter Schritt im LSR-Drama?

Rechtsanwalt Thomas Stadler:

Interessant im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht ist auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zum Thema. Danach sieht es die Bundesregierung als offen an, ob auch soziale Netzwerke, Twitter, Dienste wie Rivva, Delicious oder Topsy betroffen sind, weil sie Nachrichten vergleichbar zu Suchmaschinen aufbereiten. Die Bundesregierung verweist insoweit lapidar auf eine spätere Klärung durch die Gerichte.

Die Bundesregierung spricht in dieser Antwort auch mehrfach von einer Verpflichtung zum Lizenzerwerb. Diese Aussage ist allerdings schwer nachvollziehbar. Denn der Gesetzesentwurf sieht gerade nicht vor, dass Suchmaschinen und Aggregatoren lizenzieren müssen. Es ist vielmehr so, dass der Entwurf die Anbieter dazu zwingt, Verlagsinhalte nicht ohne ausdrückliche Rechtseinräumung zu indizieren. Dieser gesetzlichen Vorgabe können die Anbieter auf zwei Arten nachkommen. Indem sie die Verlagsinhalte schlicht aus dem Index werfen oder indem sie Lizenzvereinbarungen schließen. Eine Pflicht zum Abschluss von Lizenzvereinbarungen sieht das Gesetz aber gerade nicht vor, eine solche Pflicht wäre auch schwerlich begründbar.

Hat die Bundesregierung da unbeabsichtigt kurz ihre Hand gezeigt?

Eine Lizenzierungspflicht, von der man den Eindruck bekommen könnte, sie sei bereits zwischen Bundesregierung und Axel Springer AG als nächster Schritt nach der Verabschiedung des geplanten Gesetzes zum Presseleistungsschutzrecht geplant, würde das deutsche Web zu einem kontaminierten Gebiet machen. Ein Gebiet, das von ausländischen Startups und Unternehmen, von Flipboard bis Delicious, als auch von deutschen betroffenen Startups, von Rivva bis Quote.fm, gemieden wird.

Was anders würde diesen Unternehmen offen stehen, wenn sie auf Inhalte von Presseverlagen nur gegen Lizenzzahlung verlinken, gleichzeitig diese Inhalte aber nicht gezielt ausblenden dürften, wenn sie eben nicht zahlen wollen?

Nun wäre es bei einem umsichtig handelnden Gesetzgeber stattdessen wahrscheinlicher, dass dabei 'lediglich' eine spezifische Pflicht von Google aufgrund dessen Marktmacht gemeint ist. Es ist allerdings nicht mehr emfpehlenswert, bei diesem Thema von einem umsichtig handelnden Gesetzgeber auszugehen.

Fraglich bliebe bei diesem Szenario dann auch, ab welcher Grenze die Lizenzierungspflicht bei anderen Anbietern einklagbar würde. Würden kleine Anbieter wie Flipboard nach einem Exempel an Google das Risiko eingehen oder sich präventiv vom deutschen Markt zurückziehen? Die Presseverlage hätten immerhin ein Interesse daran, die Grenze zur Integrationspflicht mit integrierter Lizenzzahlung immer weiter nach unten zu drücken. Mit entsprechend kreativer Auslegung des adressierten Marktes plus großer Rechtsabteilung sind dem nur geringe Grenzen gesetzt. Man könnte in den Chefetagen von Axel Springer und Burda auf eine neue Lizenz zum Gelddrucken hoffen, nachdem die alte vom Internet zerstört wurde.

Die wirtschaftspolitisch abstruse Idee einer Lizenzierungspflicht in Verbindung mit dem bereits für sich genommen unsinnigen und deshalb zu recht auf breiter Front abgelehnten Leistungsschutzrecht ist nicht neu. In Verbindung mit der Tatsache, dass kein potentiell zur Lizenzierung Verpflichteter wissen kann, welcher Websitebetreiber ein Recht auf Lizenzzahlungen hat, wäre das mögliche gesetzliche Ergebnis so abwegig, dass es schwer fällt, sich vorzustellen, dass auch nur ansatzweise die Implikationen durchgespielt wurden.

Durchdacht erscheint das alles nicht einmal im Ansatz.

Zumindest nicht von der Bundesregierung, die bei alldem mehr als deutlich zeigt, wie wenig Interesse sie noch immer an der Internetwirtschaft hat. Für eine Industrienation im Jahr 2012 ist das ein Armutszeugnis sondersgleichen. Für die Axel Springer AG ist das natürlich alles Feature denn Bug: Hooray, weniger Konkurrenz in Deutschland.

Denn dann heißt es hierzulande im Idealfall für die hiesigen Konzerne: Axel Springers iKiosk statt Flipboard und nachrichten.de statt Google News.

Am Ende verlieren vor allem die Bürger, also die Endnutzer und Konsumenten. Wie immer, wenn es um Protektionismus geht.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
Großartig! Du hast Dich erfolgreich angemeldet.
Willkommen zurück! Du hast Dich erfolgreich eingeloggt.
Du hast neunetz.com erfolgreich abonniert.
Dein Link ist abgelaufen.
Erfolg! Suche Dein in Deiner E-Mail nach einem magischen Link zur Anmeldung.
Erfolg! Deine Zahlungsinformationen wurden aktualisiert.
Deine Abrechnung wurde nicht aktualisiert.