Was bezweckt die Presse mit der aktuellen Anti-Google-Kampagne? (Übersicht auf Google News)
Eine Zerschlagung Googles, wie debattiert wird, ist relativ unwahrscheinlich. Die EU kann kein US-Unternehmen zerschlagen. Was ist das Ziel?
Man muss sich, um das herauszufinden, nur das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) anschauen. Das LSR ist die Blaupause für das, was gerade passiert. Auch beim LSR fing die Lobbyarbeit für ein neues Gesetz mit Artikeln in den Presseerzeugnissen an. Ein Döpfner-Interview hier, ein Artikel von einem als unabhängigen Experten ausgegebenen Lobbyisten da.
Und dann erscheint plötzlich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Koalitionsvertrag von 2008. Als das LSR im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung auftauchte, wusste niemand so genau, was man sich darunter vorstellen sollte. Dass es drinstand, war letztlich aber Hebel genug für die Lobbyisten der Presseverlage -in Verbund mit unter anderem einer beispiellosen Lügenkampagne in den deutschen Medien-, um das Gesetz letztlich wahr werden zu lassen.
Aktuell passiert ähnliches. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung findet sich auf S. 134 folgende Passage:
Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informati- onsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen. Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.
(Hervorhebung von mir)
Im November letzten Jahres schrieb ich dazu:
Es ist unklar, was genau die Lobbyisten der Presseverlage von der künftigen Regierung fordern werden. Eine der vielen Möglichkeiten: Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass Google die dank des Presseleistungsschutzrechtes kostenpflichtig gewordenen Pressesnippets aufnehmen muss.
Die Zerschlagung oder Entflechtung Googles ist das Narrativ, auf dem der Weg für ein neues Gesetz bereitet wird. Dieses Gesetz wird im Koalitionsvertrag bereits angedeutet.
Es geht um die Bevorzugung von Inhalten von Presseverlegern.
Und zwar nicht nur bei Google sondern auch etwa bei Facebook, das ebenso wie Google Inhalte algorithmisch gewichtet darstellt.
Nehmen wir an, das US-Unternehmen Google wird nicht von der EU entflochten.
Nehmen wir an, auch eine Bevorzugung von Presseinhalten lässt sich praktisch nicht umsetzen.
Wenn all das gegen das übermächtige Google nicht möglich ist, dann können wir Google doch wenigstens zwingen, Presseinhalte nicht auszuschließen, oder? Es geht hier doch um die Pressefreiheit. Google ist marktbeherrschend. Ja, wir Presseverlage sagen, dass Google uns unser Geschäft wegnimmt und dass wir auf Google angewiesen sind. Deswegen wollen wir, dank Leistungsschutzrecht, bezahlt werden, müssen aber auch auf Google indiziert sein.
Man kann eben nicht alles haben. Auch beim LSR umfassten die Forderungen der Presseverlage zwischenzeitlich etwa Pauschalabgaben von Unternehmen, bei denen Arbeitsplätze mit Internetzugang ausgestattet sind.
Am Anfang einer Verhandlung fordert man mehr als man will, so dass man sich anschließend auf ein Ergebnis „herunterhandeln“ lassen kann, das man mehr oder weniger von Anfang an wollte.
Eine kostenpflichtige Durchleitungspflicht auf Internetplattformen für Presseverleger wäre eine Lizenz zum Gelddrucken.
In der öffentlichen Wahrnehmung würde es dagegen so aussehen, als hätte Google schon wieder gewonnen. Hervorragende Voraussetzungen für Runde Drei.
Es wäre natürlich ein absurdes Gesetz. Aber auch das LSR, das effektiv die Verbreitung von Inhalten öffentlichen Interesses behindert, ist ein Gesetz gewesen, das von allen unabhängigen Experten abgelehnt wurde; und trotzdem Gesetz wurde.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel schreibt in seinem Text für die FAZ:
Wir fassen deshalb zuerst eine kartellrechtsähnliche Regulierung von Internetplattformen ins Auge. Dreh- und Angelpunkt dabei ist das Gebot der Nichtdiskriminierung von alternativen Anbietern, die Platzhirsche innovativ herausfordern.
Angesichts der Versprechen im Koalitionsvertrag ist es wahrscheinlich, dass diese 'kartellrechtsähnliche Regulierung‘ auch Sonderrechte für Presseverlage beinhalten würde. Die Politik scheint sich längst für dieses Gesetz entschieden zu haben.
Genau so wie damals beim ersten Schritt zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger.