28. Feb. 2013 Lesezeit: 2 Min.

Wurde das Leistungsschutzrecht entschärft, um die Notifizierungspflicht zu umgehen?

In einem (leider nicht direkt verlinkbaren)Kommentar zu Udo Vetters Artikel "Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben" über das geplante Presseleistungsschutzrecht (LSR) schreibt der Kommentator 'Herbert':

Notifizierungspflicht, siehe dazu: http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/thomas-hoeren-leistungsschutzrecht-w-rde-notifizierungspflicht-verletzen

und auch der entsprechende Kommentar von Stephan Thomae:

"Da es sich um keinen großen Eingriff in die Technik der Informationsvermittler handle, erübrigt sich Thomae zufolge auch die Frage, ob der Gesetzentwurf zunächst von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Die Notifizierungspflicht beziehe sich allein auf Initiativen, die das Geschäft von Suchmaschinen und Mediendiensten im Kern berührten."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-aendert-Presse-Leistungsschutzrecht-1811304.html

Zusätzlich räusperte sich ein doch zu großer Hecht im Internetteich, den auch die deutschen Großlobbyisten nicht ungnädig stimmen können:

"Das fordert eine Verstoßanzeige der Computer & Communications Industry Association (CCIA), in der sich große IT-Firmen zusammengeschlossen haben – darunter Microsoft, Facebook, eBay, Yahoo und Google. In der offiziellen Beschwerde legt die CCIA ausführlich dar, wie das von der deutschen Bundesregierung beschlossene neue Monopolrecht für Presseverlage, das Recht von Verbrauchern und Unternehmen auf einen angemessenen Umgang mit Inhalten unangemessen stark einschränkt."

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38589/1.html

Nun wird es meiner Meinung nach interessant. Die Politiker wollen mit der Modifikation erreichen, dass beide Probleme nicht zum Tragen kommen.

Wenn Snippets erlaubt – keine Notifizierungspflicht, keine Probleme mit USTR.


Das halte ich für eine schlüssige Theorie. Ein Kippen des LSR selbst stand in der Regierungskoalition anscheinend nie zur Debatte. Formalitäten hätten nun ein Problem werden können. Die scheint man nun mit der verwirrenden Entschärfung umgehen zu wollen.

Für die Axel Springer AG ist das nur ein minimales Problem. Es mag vielleicht vorerst doch nicht mehr Google und dessen Goldtopf treffen. Aber das ist nur eine Verzögerung.

Lobbyismus funktioniert so: Zunächst bekommt man mit einem neuen Recht wie dem LSR den Fuß in die Tür. Ist das Recht erst einmal da, lässt sich leicht konstant eine Kampagne für die Verschärfung des Rechts zum eigenen Vorteil fahren. Man darf damit rechnen, dass künftig bei jeder Debatte zu Urheberrechtsreformen immer auch die  Presseverlage mit Forderungen nach Verschärfung des Presseleistungsschutzrechts um die Ecke kommen werden.

Zusätzlich führt die neue, entschärfende Formulierung "es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" dazu, dass nicht nur enorme Rechtsunsicherheit geschaffen wird, sondern dass auch offen ist, wie viel die Presseverlage werden durchsetzen können.

Wer glaubt, dass das LSR in der aktuellen Fassung eine Niederlage für die Lobbyisten rund um Christoph Keese darstellt, ist schief gewiegelt. Sie ist vielmehr ein trotziges Jetzt-erst-recht-Ergebnis, das lediglich den Auftakt stellt.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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