heise online über neuere Entwicklungen beim Presseleistungsschutzrecht:
Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich am Dienstag auf einen von den Liberalen vorgeschlagenen Änderungsantrag am Regierungsentwurf zum Presse-Leistungsschutzrecht geeinigt. Das geplante neue Recht soll "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht umfassen. Suchmaschinen und News-Aggregatoren könnten so kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von "Snippets" weiterhin anzeigen.
Netzpolitik.org hat die besagte Passage:
§ 87f UrhG
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Da es so aussieht, als wären damit Suchmaschinen und Aggregatoren nicht mehr betroffen, erscheint das alles recht merkwürdig.
Jürgen Kuri von heise auf Google+:
Das bedeutete: "Sprechende Links" würden nicht mehr erfasst, Bedenken wegen Verlinkungen, wegen Tweets, wegen Blogs wären hinfällig. Und kurze Textausschnitte in Suchmaschinen Newsaggregbatoren wären auch nicht mehr betroffen. Gerade darum ging es aber den Protagonisten des Leistungsschutzrechts, allen voran Christoph Keese von Axel Springer.
Was bleibt denn dann noch, was nicht sowieso vom Urheberrecht erfasst würde? Warum dann noch ein Gesetz, dass entweder keine Auswirkungen hat oder zu völliger Rechtsunsicherheit führt und die Situation selbst für normale Internet-Nutzer, die nur mal in einem Forum kommentieren oder einen Tweet loslassen, undruchsichtig macht?
Ich vermute, dass der aktuelle Änderungsantrag nicht das letzte Wort vor der endgültigen Lesung im Bundestag darstellen wird.
Insgesamt ist diese Gesetzgebungsfarce kaum noch zu toppen.