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MegaUpload war auch eine Hosting-Lösung für private Dateien

20. Januar 2012 by Marcel Weiß 8 Comments

TorrentFreak verweist auf Leute, die auf Twitter ihrer Wut Luft machen, weil das oflline nehmen von MegaUpload durch das FBI ihnen ihren Zugang zu ihren eigenen Dateien für Privates und Arbeit genommen hat.

Das wird oft bei der Berichterstattung übersehen. Sich der „rogue site“-Argumentation der Entertainmentindustrie anschließend wird oft MegaUpload als eine Site dargestellt, die _ausschließlich_ für Urheberrechtsverletzungen benutzt wird. Das macht es einfacher, aber wird der Realität nicht gerecht.

In der kommenden Folge des neunetzcasts, dem Podcast von neunetz.com, sprechen Markus Angermeier und ich auch über dieses Thema. Das Problem mit SOPA und co. der Haftbarmachung von Anbietern überträgt sich auch auf die MegaUpload-Geschichte (die auch auf Seiten von MegaUpload nicht unhässlich ist):

  • Kann eine Tageszeitung abschätzen, ob in einer Kleinanzeige Diebesgut verhökert wird? Sollte sie dafür haftbar gemacht werden können?
  • Sollten Telefonunternehmen für am Telefon ausgesprochene Lügen haftbar sein?
  • Sollten Automobilhersteller für die Benutzung von Fluchtwagen zur Verantwortung gezogen werden?

Um das jetzt auf Megaupload und die gesetzgeberischen Konsequenzen zu übertragen:

Sollten Tageszeitungen für die Inhalte von Kleinanzeigen haftbar gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass „rogue newspapers“ Mitarbeiter beschäftigen, die Diebesgut über die Kleinanzeigen in der eigenen Zeitung verkaufen und damit Geld für das Unternehmen verdienen?

Die Frage ist durchaus ernst gemeint. MegaUpload und sein Geschäftsmodell kann man als Problem sehen. Aber lässt sich aus diesem Problem eine sinnvolle Reaktion auf Plattformen mit user generated content ableiten? Auf YouTube wurden 2010 jede Minute(!) 35 Stunden(!) Video hochgeladen. Eine vorherige Kontrolle ist unmöglich, ohne die Natur der Plattform selbst komplett zu ändern.

MegaUpload unterscheidet sich technisch nicht von anderen simplen Hostern. Megavideo unterscheidet sich technisch nicht von anderen Videoplattformen wie YouTube oder Vimeo.

Nur wie die Mitarbeiter im Hintergrund agieren, unterscheidet sich. Und nur dort sollte man ansetzen können.

MegaUpload, Rapidshare und co. und auch Aggregatoren wie kino.to zeig(t)en, dass P2P-Filesharing erst der Anfang war. So zu tun, als würde es nur um ein paar faule Äpfel im Korb gehen, wird der Thematik nicht gerecht.

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Filed Under: Peer-to-Peer, Urheberrecht Tagged With: Megaupload, Peer-to-Peer, Plattformproviderhaftung

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Reader Interactions

Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Junkeyxxl says

    20. Januar 2012 at 19:10

    Was ist mit einem Ladenbesitzer, der davon weiß, das einige seiner Zulieferer Healerware vertreiben? Wenn er nicht dafür sorgt, dass die Healerware aus seinem Laden verschwindet, dann wird der ganze Laden geschlossen. Die sauberen Zulieferer haben Pech. Ist okay, oder?

  2. Marcel Weiss says

    21. Januar 2012 at 18:43

    Guter Punkt. Die Frage ist aber doch, ob die Existenz eines solchen Ladenbesitzers den Gesetzgeber dazu anregen sollte, von allen Geschäften eine lückenlose Überwachung der Wertschöpfungsketten ihrer Zulieferer zu verlangen.

  3. Leander Wattig says

    21. Januar 2012 at 20:32

    Nicht zu vergessen die Straßenbauer, welche Plattformen für die übelsten Vergehen schaffen.

  4. xenon says

    23. Januar 2012 at 08:44

    Das greift glaube ich zu kurz. Nicht beweisbar, aber vermutbar ist die Tatsache, dass die Nutzung der Plattform als Austauschplattform für illegale Inhalte bereits vor Beginn inherenter Teil des Geschäftsmodells und der Plattformidee selbst waren.

    Dazu passen auch jede Menge angebotener Features (Stream der Datei direkt, fleissiger Hinweis auf die Anonymität, Premium-Speed-Modell).

    Im metaphorischen Vergleich wäre es also eher die Pizzeria, mit Geschäftszweck Geldwäsche.

    Ich bin gerne bereit den „rogue site“ -Verdacht abzulehnen. Deswegen hat Kollege Kimble trotzdem zu gefühlten 90% Geld mit Leuten verdient, die rechtegeschütztes Material tauschen und ein Instrument dafür benötigen.

  5. Marcel Weiss says

    23. Januar 2012 at 11:19

    Alles nicht von der Hand zu weisen.

    Aber: „Dazu passen auch jede Menge angebotener Features (Stream der Datei direkt, fleissiger Hinweis auf die Anonymität, Premium-Speed-Modell).“
    Aus diesen Features lässt sich nicht automatisch schliessen, dass das Geschäftsmodell auf illegalen Aktivitäten aufsetzt. Das ist die gedankliche Richtung, bei der es schnell problematisch wird.

  6. Kilroypeers says

    24. Januar 2012 at 15:11

    Die Amis werden schon dafuer sorgen, dass sie in einbuchten ob  schuldig oder nicht entscheidet die Unterhaltungsindustrie

Trackbacks

  1. Froschs Blog » Blog Archive » Es geht nicht um Kimble! sagt:
    20. Januar 2012 um 20:37 Uhr

    […] nur die Dateien gefilzt werden, die copyright-geschütztes Material enthalten (könnten), denn MegaUpload war auch eine Hosting-Lösung für private Dateien. Wohl dem, der nichts wirklich Privates hochgeladen hat. Es stellt sich die Frage, welche Folgen […]

  2. WG021: Über zensierte Zensuren | Wikigeeks sagt:
    23. Januar 2012 um 21:01 Uhr

    […] neunetz.com: MegaUpload war auch eine Hosting-Lösung für private Dateien […]

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