„FAZ“ und „SZ“ argumentieren, dass schon für die Übernahme von Überschriften und Artikelauszügen eine Erlaubnis des jeweiligen Verlags notwendig sei. Außerdem stören sie sich daran, dass Echobot die Artikel für seine Nutzer zugänglich macht – mit einem Klick wird die Original-Website auf der Echobot-Seite eingebettet, so ähnlich wie ein YouTube-Video.
Was Google allerdings nicht macht: Zahlende Echobot-Kunden bekommen eine Funktion angeboten, mit der sich nur der komplette Text der verlinkten Seite anzeigen oder als PDF-Datei herunterladen lässt – so kommen die Kunden an Volltexte, ohne selbst von den Websites Screenshots machen zu müssen. Echobot-Geschäftsführer Bastian Karweg verteidigt das: „Die Volltext-Funktion wird nicht von uns, sondern komplett von einem US-Anbieter bereitgestellt. Auf diesen verlinken wir, aber auch nur dann, wenn der Kunde sich zuvor auch den eigentlichen Artikel angeschaut hat.“
Nach der Vorgeschichte der Verlage mit Commentarist und Perlentaucher ist diese Aktion von FAZ und SZ nicht überraschend.
Mit einem Leistungsschutzrecht hätten es Presseverlage weitaus einfacher gegen Startups wie Echobot. Die Frage lautet jetzt natürlich, ob es gesellschaftlich wünschenswert ist, wenn das so wäre.
Da es kein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse gibt, muss die beauftragte Kanzlei zu dem einen oder anderen juristischen Trick greifen:
Wie schon im Fall Commentarist moniert die Kanzlei auch bei Echobot die rechtswidrige Verwendung der Logos der beiden Zeitungen. Bei Echobot werden neben dem Link auf die Quelle die sogenannten Favicons angezeigt, die 16×16 Pixel kleinen Seitenlogos, die im Browser neben der Adresse der Website stehen und zum Beispiel beim Erstellen von Bookmarks von den Browsern mit abgespeichert werden.
Da das gängige und sinnvolle Praxis bei verweisenden Webdiensten ist, dürfte die Kanzlei damit kaum vor Gericht gewinnen. Vor allem, da FAZ und SZ nicht gegen weitere Webdienste vorgehen, die ebenfalls so arbeiten.
Echobot hat zum Vorgang eine eigene Seite online gestellt. Im Gegensatz zu Commentarist, das Verweise auf die Publikationen aus dem eigenen Angebot entfernt hat, will sich Echobot wehren. Das wäre insofern wünschenswert, als das hier Rechtssicherheit wichtig für weitere Innoationen in der deutschen Presselandschaft ist.
Siehe für Reaktionen auch Rivva.
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