Der Markt Intern Verlag berichtet über ein Rundschreiben vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vom 15. Juli 2013. Demnach lege der VDZ seinen Mitgliedern nahe, zwar ein Opt-In abzugeben. Zusätzlich sollte man aber erklären, dass diese Einwilligung nur vorläufig sei, für den Fall, dass „in naher Zukunft“ eine Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger kollektiv wahrnehme.
Der VDZ prüfe gerade die Rahmenbedingungen für eine Verwertungsgesellschaft. Sollten diese nicht gegeben sein, wird die Axel Springer AG noch einmal als Gesetzgeber tätig werden müssen, sofern sie sich bis dahin noch als Mitglied der Presse versteht.
(via)
TheEconomicScribbler says
Die Nachricht kann kaum überraschen. Schon vom ersten Tag an bestand der Zweck des Leistungsschutzrecht darin, die Existenzberechtigung für ein Pressekartell zu schaffen, welches dann als monopolistischer Anbieter eine „Pauschallizenz für die deutsche Onlinepresse“ (Keese) an die Googles, Facebooks und Twitters dieser Welt verkaufen kann. Gerade die Websites mit „user-generated content“ stehen dann vor der Wahl, entweder die absehbar überteuerte Lizenz zu kaufen, oder (wie Google bei GEMA-Musik) ein ebenso technisch aufwendig wie teures Filtersystem zu entwickeln.
Marcel Weiss says
Yep.
speedracr says
Oh, ein wirklich guter Video-Link – schade, dass die Diskussion nach 2010 so abgefallen ist.
Warum hat man denn von dem brillianten Jan Mönikes nicht mehr gehört? Der hätte den Keese ja fast komplett vernascht, wenn nicht Moderator und andere Teilnehmer gewesen wären.
TheEconomicScribbler says
Hat sich eigentlich mal jemand erkundigt, wie Facebook das jetzt handhaben wird? Google hat ja im Vorfeld nachgefragt und aussortiert. FAZ erlaubt Snippets auf Google News, die Rhein-Zeitung nicht, usw. Wie macht das jetzt Facebook, wo ja auch Snippets automatisch jeden geteilten Link erstellt werden?
TheEconomicScribbler says
Der BdP Mediendisput 2010 war natürlich auch nicht die einzige öffentliche Diskussionsrunde, in der Verlagsvertreter unverblümt ein Pressekartell forderten. So erklärt VDZ-Justiziar Christoph Fiedler, die Verleger „würden auch gern gemeinsam verhandeln können gegenüber Google,“ und fragt „wäre das so schlimm?“, so als ob in der Rechtswissenschaft die ökonomischen Schäden durch Kartelle völlig unbekannt wären. Und selbst dem studierten Ökonomen Christoph Keese ist „wirklich schleierhaft“ warum der BDI bei dem Gedanken an ein Pressekartell nicht laut „Hurra!“ schreit.
Man kann den Verlagen auf jeden Fall nicht vorwerfen, dass sie den wahren Grund für das Leistungsschutzrecht — nämlich eine Rechtsgrundlage für eine Kartellbildung zu schaffen — nicht hinreichend dargelegt hätten. Nur leider hat die Politik versäumt, dieses (ökonomische) Gefahrenpotential zu erkennen. Nun ist es zu spät.
Marcel Weiss says
Wahrscheinlich. Facebook dürfte selbst dem noch keine Beachtung zu schenken bzw. abwarten.
Marcel Weiss says
Da ist was dran.