RA Thomas Stadler, einer der Sachverständigen in der kommen Anhörung zum Leistungsschutzecht (LSR), über erste Verschärfungswünsche des DJV:
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat nunmehr im Vorgriff auf die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ebenfalls eine Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse vorgelegt, die stolze 40 Seiten umfasst.
Während die Rechtswissenschaft die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts nahezu einhellig ablehnt, geht dem DJV der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf noch nicht weit genug. Der DJV möchte das Leistungsschutzrecht nicht auf Suchmaschinenbetreiber und vergleichbare Diensteanbieter beschränkt lassen. Außerdem soll das Leistungsschutzrecht nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung beschränkt werden, sondern die Vervielfältigung ebenfalls umfassen.
Der DJV erneuert außerdem die alte Forderung nach Schaffung einer Verwertungsgesellschaft und fordert eine gesetzliche Regelung wonach die Urheber zur Hälfte an den Erlösen die dieser Verwertungsgesellschaft zufließen zu beteiligen sind. Was zunächst aus Sicht der Autoren gut klingen mag, erweist sich als zweifelhaft, wenn man bedenkt, dass das Landgericht München I bzgl. der VG Wort unlängst entschieden hat, dass deren aktuelle Verteilungspraxis rechtswidrig ist und überhaupt nicht an Verlage ausgeschüttet werden darf, sondern ausschließlich an Urheber. Die Forderung des DJV klingt vor diesem Hintergrund schon weit weniger autorenfreundlich.
Ferner fordert der DJV eine Schutzdauer von fünfzehn Jahren für das Leistungsschutzrecht. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit eine Schutzdauer von nur einem Jahr (!) vor.
Wenn das LSR erst einmal da ist, wird es permanente Kampagnen von Presseverlagen ihren Verbänden und, bizarrerweise, wohl auch des DJVs zur weiteren Verschärfung des Gesetzes geben. Also der gleiche anhaltende Lobby-Tsunami, den wir bereits vom Urheberrecht her kennen.
Insofern dürfte der Vorstoß des DJVs den Strategen um Christoph Keese nicht vollkommen gelegen kommen. Das Gesetz muss erst einmal in einer möglichst harmlos erscheinenden Version Gestalt annehmen. Ist es erst einmal da, kann man als Lobbyist den eigenen Extremismus dann inkrementell von Gesetzesänderung zu Gesetzesänderung mit Geduld befriedigen. Fristen? Haha, Fristen exklusiver Monopolrechte verlängern wir im Schlaf! Gern auch mit extra Käse und rückwirkend.