Jan Stern hat eine Veranstaltung organisiert, auf der nur mit Creative Commons lizenzierte Musik lief. Die GEMA hat aufgrund der GEMA-Vermutung erreicht, Geld für das Event zu bekommen obwohl keine Musik eines GEMA-Mitglieds lief. Das Kraftfuttermischwerk berichtet:
Jan recherchierte daraufhin einige der Urheber, aber eben nicht alle. Wenn man sich vorstellt, was in einer Zeit von gut acht Stunden so an einzelnen Tracks über einen Dancefloor geht, ist das durchaus nachvollziebar, kommt man doch dabei auf locker 100 Tracks. Diesen sollten nun alle den bürgerlichen Namen der Produzenten zugeordnet werden, die zusätzlich dazu auch erstmal noch recherchiert werden müssten. Gemessen daran, dass Netaudio eine sehr internationale Angelegenheit ist, die zudem manchmal mit Infos dieser Art eher geizig umgeht, eine fast unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Dazu kommt, dass viele der einstigen Netlabels nicht mehr existieren und die Kommunikationswege zu den Künstlern deshalb abgeschnitten wurden.
Die GEMA machte es dem Veranstalter sichtbar schwer, nachzuweisen, dass keine GEMA-Musik auf dem Event lief. Er schreibt in einer Email an die GEMA:
Es ist mir unerklärlich, wie Sie selbst jeglichen Arbeitsaufwand von sich weisen, sich mit Antworten unverhältnismäßig lange Zeit lassen und stattdessen vom Veranstalter verlangen, alle bürgerlichen Namen der Urheber (und sicherlich auch Geburtsdatum und Wohnort) innerhalb kürzester Zeit zu recherchieren.
Schließlich gab er nach und zahlte die geforderten 200 Euro.
Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärt die GEMA-Vermutung, die Umkehr der Beweislast, die auch hier zur beschriebenen Situation führte:
Die sog. GEMA-Vermutung führt faktisch zu einer Umkehr der Beweislast. D.h., der Veranstalter muss die GEMA-Vermutung widerlegen und im Zweifel nachweisen, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wurde. Das bedeutet, dass man nicht nur eine vollständige Tracklist braucht, sondern auch die Daten der Urheber (Komponisten/Texter).
Das Problem ist nun aber, dass die GEMA-Vermutung alternativen Ansätzen, die eher der durch das Internet umgeformten Realität entsprechen, es schwer macht, weil die GEMA damit quasi eine nukleare Waffe hat, die sie auch einsetzt. (Aus welchen Gründen auch immer. Sicher spielt auch institutionaler Selbsterhalt eine Rolle.)
Wenn sich immer mehr Musiker weigern, in die GEMA einzutreten und es de facto möglich ist, ganze Musikveranstaltungen ohne GEMA-Musik zu bestreiten, dann müsste eigentlich auch, irgendwann ab einem bestimmten Grad, die GEMA-Vermutung rechtlich neu geprüft werden.
Der Veranstalter schreibt zu recht in einer Email an die GEMA:
Die GEMA-Vermutung mag Ihnen Recht geben. Mit Gerechtigkeit hat dies allerdings rein gar nichts zu tun. Spätestens seitdem es für eine breite Masse möglich geworden ist, zu Hause am eigenen PC Musik zu produzieren und diese über klassische Wege, also auf Tonträgern odereben auch über das Internet in MP3-Form zu vertreiben, ist die Annahme, der Großteil aller Musiker sei bei der GEMA organisiert, erneut zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Dass die GEMA eher eigenwillig Außenkommunikation betreibt, kann man im übrigen auch recht schön daran sehen, dass seit Jahren GEMA-Vertreter für Paneldiskussionen auf Musik-Konferenzen eingeladne werden, diese manchmal zusagen und dann aber praktisch immer kurz vorher aus diesem oder jenem Grund nicht können. Wann war das letzte Mal ein GEMA-Vertreter bei einer öffentlichen Diskussion zur GEMA anwesend? Die GEMA verweigert sich damit auch der Diskussion mit bestehenden und potentiellen Mitgliedern.
Sie kann das aus dem selben Grund machen, aus dem sie für Events kassieren kann, ohne nachweisen zu müssen, dass sie dafür überhaupt berechtigt ist: Sie ist eine monopolistische Quasi-Behörde mit Sonderrechten. Das hat Vorteile für die Mitglieder aber eben auch zunehmende Nachteile für die Musikbranche allgemein.
Je weiter sich Creative Commons verbreitet und je weiter sich die nichtprofessionelle Musikszene im Netz ausbreitet, desto stärker wird es hier zu Spannungen und zur Sichtbarkeit des Ungleichgewichts führen. Dieses Beispiel dürfte erst der Anfang sein.
Update: Franco Walter von der GEMA kommentiert auf Kraftfuttermischwerk:
wie im Artikel-Update erwähnt, hat die Bezirksdirektion Dresden die Titelliste, die die Künstler bzw. Interpreten enthält, deren Stücke an dem Abend gespielt wurden, erhalten. Diese konnte leider nicht überprüft werden, da Interpreten oft nicht identisch mit den Urhebern sind. Die GEMA benötigt jedoch die an den Titeln beteiligten Urheber. Daraufhin wurde vom Veranstalter eine Liste mit vier Urhebern übermittelt. Leider reicht die Nennung von lediglich vier Urhebern allein nicht aus, um von einer GEMA-Freiheit aller Werke auszugehen. Wir hoffen allerdings, die Unklarheiten bei einem persönlichen Gespräch ausräumen zu können, das in den nächsten Tagen stattfinden wird.