Leonhard Dobusch analysiert auf irights.info ein internes Papier der ARD zum Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen. Endlich Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?:
… WeiterlesenIm Bericht wird keine Creative-Commons-Lizenz empfohlen, allerdings mehrfach betont, dass die rechtlichen Risiken der restriktivsten Lizenz BY-NC-ND (keine Bearbeitung und keine kommerzielle Nutzung erlaubt) am geringsten eingeschätzt werden. Erfreulich ist, dass eine eigene „ARD-Lizenz“ (S. 12) abgelehnt wird, damit die Lizenzlandschaft nicht weiter zersplittert wird, denn das würde zu größerer Rechtsunsicherheit führen. Ebenfalls begrüßenswert ist der Vorschlag des Berichts, Creative Commons in Produktionsabläufe zu integrieren, sodass bei neuen Produktionen bereits „vor der Erstellung der Inhalte die CC-Lizenzierung durch die Klärung der hierfür erforderlichen Rechte“ berücksichtigt werden kann, etwa durch entsprechende Dokumentation der Freigabe.