19. Apr. 2012 Lesezeit: 1 Min.

FAZ: Lizenzmodell für Rezensionsausschnitte für Buchverlage

Libri verzichtet nach dem Perlentaucher-Urteil vorsichtshalber auf Zitate aus Presserezensionen von Büchern, die in der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung (den zwei Klägern gegen den Perlentaucher) erschienen sind. Das schmeckt der Buchbranche naturgemäß nicht.

boersenblatt.net versucht zu vermitteln, und offenbart dabei, wohin die Reise geht:

Andreas Tazl, FAZ-Kommunikationschef, bestätigt die Gespräche und ist "guter Dinge", mit den Buchverlagen Lizenzmodelle zu finden, "um das Verwenden von Rezensionsausschnitten zu Werbezwecken auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen".

Bei der FAZ mag man Transaktionskosten und hat etwas gegen das Zitatrecht.

Das ist nichts neues. Und es ist auch ein schöner Ausblick auf eine Welt mit Leistungschutzrecht für Presseerzeugnisse. Mehr Verhandlungen, weniger gesellschaftliche Wohlfahrt.

Die Empfehlungen von Katharina Winter von der Rechtsabteilung des Börsenvereins mögen rechtllich zutreffend sein, zeigen aber dafür auch deutlich wie suboptimal sich das Recht entwickelt hat:

Die Frage sei immer, ob es sich bei dem Auszug um ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk handele. Hier sei auch bei kurzen Textauszügen Vorsicht geboten. Sie empfiehlt, vor Verwendung der Rezensionsauszüge beim jeweiligen Verlag anzufragen und die Rechte gegebenenfalls gegen Zahlung einer Lizenzgebühr einzuholen - oder auf die Verwendung der Pressestimmen zu verzichten.
Zudem rät sie dem stationären Buchhandel ebenfalls davon ab, Rezensionen oder Rezensionsauszüge als Mittel der Verkaufsempfehlung einzusetzen.

Jemand bespricht mein Werk und ich darf die Besprechung meines Werkes nicht ohne (kostenpflichtige) Genehmigung nutzen, um mein Werk zu bewerben.

Ergibt Sinn.

(via Hugo E. Martin)

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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