30. Juli 2013 Lesezeit: 1 Min.

Leistungsschutzrecht: Axel Springer und FAZ weiter auf Google News, einige kleinere Presseverlage nicht

Während mit der Axel Springer AG und der FAZ die Vorreiter des Leistungsschutzrechts (LSR) weiter in Google News gelistet werden möchten, sind ein paar kleinere Verlage tatsächlich auf die Lügenkampagne ihrer Kollegen hereingefallen und glauben, mehr Schaden als Nutzen durch Google News zu bekommen.

Journalist.de:

Sie alle riskieren, bei Google News rauszufliegen: die Nachrichten von Saarbrücker Zeitung, Trierischem Volksfreund, Lausitzer Rundschau und Rhein-Zeitung. Die Verleger aus Saarbrücken und Koblenz wollen die von Google zur Einführung des Leistungsschutzrechts geforderte Erklärung nicht abgeben.

Bei kress heißt es zur Entscheidung des FAZ-Verlags, einem LSR-Hardliner:

Inzwischen teilte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" mit, dass man Google News nur mit Einschränkungen grünes Licht gegeben hätte.  Ein sogenanntes "de-listing" bei Google News hätte für die "FAZ" erhebliche Reichweitenverluste bedeutet, so die Frankfurter. Vor dem Hintergrund der Marktstärke von Google wären die wirtschaftlichen Risiken für die "FAZ" nicht überschaubar gewesen.

Auf einmal scheint der Nutzen von Google News für die FAZ doch größer zu sein als der Verlust, den man durch die Präsenz auf dem Google-Angebot erfährt. Dabei war das LSR doch laut Argumentation der Presse zwingend notwendig, um dem Verlust durch Google News einen Riegel vorzuschieben. Es ist bedauerlich, dass die deutsche Presse aus einem Paralleluniversum sendet, in dem es keine Logik gibt.

Dass der Quatsch nicht abnimmt, auch nachdem das außerhalb der Pressebranche auf breiter Front abgelehnte Gesetz verabschiedet wurde, zeigt der Vizepräsident des  Verbands der Europäischen Zeitungsverleger:

Zu den großen Befürwortern des Leistungsschutzrechts gehört auch der Verleger des Reutlinger General-Anzeigers, Valdo Lehari jr. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger und Vizepräsident des Verbands der Europäischen Zeitungsverleger. "Für mich ist die Aktion von Google befremdlich", sagt er dem journalist.

Die kurzfristige Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung in der Ferienzeit setze die Verlage unter Druck.


Die natürlich nachvollziehbare und vorhersehbare Forderung Googles zum Opt-In wurde am 21.6.2013 bekannt gegeben und musste bis spätestens Ende Juli, also über einen Monat später, beantwortet werden.

Wer bei einem Zeitraum von über einem Monat von 'kurzfristig' spricht, sollte sich vielleicht aus dem Nachrichtengeschäft zurückziehen.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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