Der Markt Intern Verlag berichtet über ein Rundschreiben vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vom 15. Juli 2013. Demnach lege der VDZ seinen Mitgliedern nahe, zwar ein Opt-In abzugeben. Zusätzlich sollte man aber erklären, dass diese Einwilligung nur vorläufig sei, für den Fall, dass "in naher Zukunft" eine Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger kollektiv wahrnehme.
Der VDZ prüfe gerade die Rahmenbedingungen für eine Verwertungsgesellschaft. Sollten diese nicht gegeben sein, wird die Axel Springer AG noch einmal als Gesetzgeber tätig werden müssen, sofern sie sich bis dahin noch als Mitglied der Presse versteht.
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