20. März 2012 Lesezeit: 1 Min.

Pro Smartphone fallen 36 Euro Pauschalabgabe für Urheberrechtsverwertung an

Es fallen 36 Euro Pauschalabgabe auf Smartphones mit Touchscreen mit mindestens 8 GB Speicher (also für alle) an. Wikipedia:

Für Geräte und Medien, die das Kopieren von Musik ermöglichen, muss eine sogenannte Pauschalabgabe abgeführt werden, die bereits im Kaufpreis enthalten ist. Diese Abgabe geht zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und wird von dort zu einem Teil an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe der Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge beträgt in Deutschland (seit dem 1. Januar 2010) zwischen 0,062 Euro (CD-R) und 3,473 Euro (Blu-Ray 25 GB)(zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Stück.[4]. Im Kaufpreis eines Mobiltelefons mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität ist seit dem 1. Januar 2011 eine Pauschalabgabe von 36 Euro enthalten.[5]

Für Mobiltelefone ohne Touchscreen fallen 12 Euro, mit Touchscreen und unter 8 GB 16 Euro an. (siehe PDF der GEMA)

Die Abgabe für Smartphones war bisher an mir vorbeigegangen.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
Großartig! Du hast Dich erfolgreich angemeldet.
Willkommen zurück! Du hast Dich erfolgreich eingeloggt.
Du hast neunetz.com erfolgreich abonniert.
Dein Link ist abgelaufen.
Erfolg! Suche Dein in Deiner E-Mail nach einem magischen Link zur Anmeldung.
Erfolg! Deine Zahlungsinformationen wurden aktualisiert.
Deine Abrechnung wurde nicht aktualisiert.