Valie Djordjevic auf irights.info über die Störerhaftung für WLAN-Betreiber:
Die Fälle, die die Gerichte entschieden haben, lassen gewisse Leitlinien erkennen. Aus ihnen kann man Verhaltensregeln ableiten, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu stehen.
[..]vor allem gewerbliche Anbieter wie Cafés und Hotels leiden noch immer unter einer Flut von Abmahnungen. Entscheidungen gibt es bislang nur zu den Fällen, in denen das WLAN selektiv bestimmten Nutzern zugänglich war. Initiativen wie Freifunk, die ein kostenloses Funknetzwerk in Berlin aufbauen, oder andere Projekte, die in den Innenstädten freies WLAN für alle anbieten, sehen sich in einer rechtlich unsicheren Situation, denn hier gibt es weder gerichtliche Entscheidungen noch gesetzliche Regelungen.
(Hervorhebung von mir)
Ein Missstand, der wohl mindestens die nächsten vier Jahre bestehen bleiben wird, weil besonders die nun sehr starke Union Abmahnungen eine höhere Priorität gibt als überall verfügbarem Zugang zum Netz.