15. Nov. 2013 Lesezeit: 1 Min.

US-Gericht: Google-Buchsuche ist legales "Fair Use" und nützt der Gesellschaft

Matthias Spielkamp hat das Urteil zur Google-Buchsuche auf irights.info kommentiert. Das Urteil des Richters, dass die Buchsuche, wie von einigen Rechtsexperten bereits vorher so analysiert, tatsächlich dem "Fair Use" entspricht, setzt damit genau dort an, wo uns eine Regelung in Deutschland schmerzlich fehlt und in den Köpfen der hiesigen Urheberrechtsmaximalisten erst gar nicht vorkommt:

Gerade deutsche Akteure hatten diesen Aspekt immer – man kann getrost unterstellen: absichtlich – ausgeblendet, um argumentieren zu können, Google breche geltendes Recht und habe sich deshalb auf einen Vergleich eingelassen. Das hat nie gestimmt, auch wenn die Lobbyisten sogar das deutsche Justizministerium davon überzeugen konnten, eine entsprechende Eingabe an Richter Chin zu formulieren. Google wollte einfach nur einen jahrelangen Rechtsstreit und die daraus folgende Unsicherheit vermeiden. Und natürlich das Risiko, am Ende zu unterliegen. [..]Und genauso, wie die Lobbyisten der Rechteinhaber immer fälschlich behauptet haben, Google verstoße gegen Gesetze (weil genau das ja der Streitpunkt war), haben sie unterschlagen, dass etliche der Rechtsexperten, die sich kritisch zum Vergleich geäußert hatten, zugleich immer die Ansicht geäußert haben, die Digitalisierung und Indexierung sei eben genau durch Fair Use gedeckt – allen voran Pamela Samuelson. Diese Differenzierung hat in der deutschen Aufregung nie ein Rolle gespielt, in der stets nur der milliardenschwere „Datenkrake“ Google gezeichnet wurde, der den armen, vereinzelten Autoren das Urheberrecht klauen wolle.

Leonhard Dobusch hat das Urteil auf netzpolitik.org zusammengefasst.

Zu einer ersten Stellungnahme des Kulturrats schreibt Dobusch:

In einer ersten kurzen Stellungnahme kritisiert Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat die Entscheidung und fordert, “dass zum einen die Rechte der Urheber und der Verlage geachtet werden und zum anderen nicht kommerzielle Anbieter diese Inhalte zur Verfügung stellen.”

[..] Einig ist sich Spielkamp aber mit Zimmermann, dass es gemeinnützige Angebote geben sollte, um Googles Buchsuche etwas entgegenzusetzen. Die größte Hürde für gemeinnützige Angebote ist aber just das von Zimmermann beschworene unflexible Urheberrecht in Europa, das auch gemeinnützige Digitalisierungsprojekte verunmöglicht.

(Hervorhebung von mir) Befürworter eines strikten Urheberrechts, die Forderungen stellen, die nicht miteinander vereinbar sind. Wer hätte das für möglich gehalten. (Antwort: Jeder, der nicht erst seit gestern der Debatte folgt.)

Lesenswert zum Thema ist auch der Hintergrundbericht auf heise online zu Fair Use und warum Google Books in den USA legal ist.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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