Matthias Spielkamp hat das Urteil zur Google-Buchsuche auf irights.info kommentiert.
Das Urteil des Richters, dass die Buchsuche, wie von einigen Rechtsexperten bereits vorher so analysiert, tatsächlich dem "Fair Use" entspricht, setzt damit genau dort an, wo uns eine Regelung in Deutschland schmerzlich fehlt und in den Köpfen der hiesigen Urheberrechtsmaximalisten erst gar nicht vorkommt:
… WeiterlesenGerade deutsche Akteure hatten diesen Aspekt immer – man kann getrost unterstellen: absichtlich – ausgeblendet, um argumentieren zu können, Google breche geltendes Recht und habe sich deshalb auf einen Vergleich eingelassen. Das hat nie gestimmt, auch wenn die Lobbyisten sogar das deutsche Justizministerium davon überzeugen konnten, eine entsprechende Eingabe an Richter Chin zu formulieren. Google wollte einfach nur einen jahrelangen Rechtsstreit und die daraus folgende Unsicherheit vermeiden.