Es gab eine kleine Anpassung im Impressum. Ich habe jetzt eine offizielle Lizenz für die Screenshots, die ich in einigen Artikeln verwende, eingeführt. Die Lizenz findet man hier.
Kurze Erklärung, was die Lizenz bedeutet:
Man kann die hier veröffentlichten Screenshots verwenden, auch wenn man eine kommerziell ausgerichtete Seite betreibt. Man darf die Screenshots auch verändern. Sprich, den eigenen Bedürfnissen anpassen.
Einzige Bedingungen:
1. Namensnennung. Das heißt, Nennung der Seite. Aus Fairneßgründen würde ich mir einen Link auf neunetz.com wünschen, verlange ich aber nicht. Nennung der Seiten-Url (www.neunetz.com) reicht.
2. Verwendung der gleichen Lizenz bei den verwendeten Screenshots.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
P.S.: Die CC-Lizenz für die Texte ist und bleibt eine Andere. Nicht verwirren lassen..
Tags:[tag]Screenshots[/tag]
Carsten Pötter says
Jetzt bin ich etwas überrascht. Kannst Du die Screenshots tatsächlich unter irgendeiner Lizenz veröffentlichen? Ich bin bislang noch nicht mal sicher, ob ich z.B. Logos (die ich mit MWSnap aus den betreffenden Seiten heraus schnipsel) überhaupt für Artikel über die Unternehmen verwenden darf.
Ansonsten würde ich doch fast sagen, dass die Screenshots Teil des Artikel sind und diese hast Du doch bereits unter eine Lizenz gestellt. Aber ich bin mir wirklich nicht sicher wie das juristisch aussieht.
Marcel Weiß says
Hmm, bist irgendwie in den Spamfilter gerutscht. Komisch.
Ich denke schon, dass man ein Recht auf die gemachten Screenshots hat. Wenn Du ein Haus fotografierst, gehört das Foto doch auch nicht dem Hausbesitzer sondern Dir. Ich denke (bin mir jetzt aber nach Deiner Frage nciht mehr hundertprozentig sicher), dass das hier das Gleiche sein dürfte. Zumal es ja alles zu Berichterstattungszwecken geschieht.
Ich werde das morgen mal recherchieren.
Marcel Weiß says
Screenshots fallen wohl unter §51UrhG .
Die Schaffenshöhe scheint wohl nach §72UrhG auch gegeben zu sein. Was heißt, dass man das Urheberrecht am erstellten Screenshot hat, das man entsprechend wahrnehmen kann. Für per Login Geschütztes und Logos gilt das nicht. Verwenden dürfte aber im Falle der Berichterstattung bei Dir oder mir kein Problem darstellen. Glaube kaum das ein Internetunternehmen das untersagen würde.
Allerdings, Deine Kommentar hat mich ganz schön verunsichert. Und dabei wollte ich nur Rechtssicherheit schaffen für Andere, die eventuell meine Screenshots verwenden wollen. :/
Btw. benutze auch mwsnap.
Carsten Pötter says
Hatte schon gar nicht mehr an den Kommentar gedacht. Macht nichts.
Ja, ich glaube Du hast was die Screenshots anbelangt doch recht. Erscheint mir zumindestens sinnig und verunsichern wollte ich Dich schon gleich gar nicht. :)
Das Problem bei mir könnten tatsächlich die Logos sein. Zwar erscheinen sie i.d.R. in einem positiven Kontext, d.h. ich finde den Service, das Unternehmen, das Produkt,… gut, so dass die Firmen das unter positiver PR ablegen können, aber in Deutschland können Anwälte auch ohne Auftrag tätig werden und abmahnen.
Vielleicht sollte ich mal zwei größere Euroscheine in die Hand nehmen und zu einem Anwalt gehen, der sich mit Internet- und Urheberrecht auskennt.
Marcel Weiß says
Verunsichern ist okay. Ich war mir ungerechtfertigterweise sicher, ohne das Ganze mal in Ruhe durchzudenken. Wenn jemand wissen sollte, dass das Internet für Deutsche ein juristisches Minenfeld ist, dann Blogger.