… WeiterlesenDer Referentenentwurf lässt damit nur eine Erkenntnis zu: Jeder, der zu gewerblichen Zwecken eine Überschrift oder einen Satz aus einer Verlagspublikation öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Pressespiegel, Blog, einer Twitter-Nachricht oder einem Facebook-Post, braucht zukünftig eine Erlaubnis vom jeweiligen Presseverleger.
[..]
Das Leistungsschutzrecht würde in dieser Form auch zum großen Problem für die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Betreiber von Diensten wie Twitter werden. Denn wie gesagt erfasst die jetzige Ausgestaltung auch die Kommunikation dort, soweit zu gewerblichen Zwecken Snippets verwendet werden.
Verletzen Nutzer das Leistungsschutzrecht, weil sie die erforderlichen Rechte nicht eingeholt haben, können die Betreiber der Dienste und Plattformen als „Störer“ zur Verantwortung gezogen werden.
Presseleistungsschutzrecht
Suchmaschinen-Melkmaschinen dank Leistungsschutzrecht
Wie Mario Sixtus beschreibt, ist es relativ einfach, nach dem Referentenentwurf des Leistungsschutzrechts „verlagstypsich“ zu arbeiten und damit Anspruch auf eben jenes Recht zu erhalten:
… WeiterlesenWir schnappen uns also für den Anfang ein WordPress-Blog und fünf Studenten als Erstbesetzung einer kleinen Content-Legebatterie. Den Studis geben wir den Auftrag, irgendwelche Texte, die als Information, Meinung oder Unterhaltung durchgehen, in unser Blog zu hacken. Damit dieser Job nicht zu anspruchsvoll wird, dürfen die Texte gerne zu einem guten Teil aus der Wikipedia kopiert werden, denn deren freie Lizenz erlaubt auch eine kommerzielle Nutzung. [..]
Um unserer kleinen Content-Schleuder einen „periodischen“ Output zu verschaffen, schalten wir die Texte jeden Tag zur gleichen Zeit frei, sagen wir um acht Uhr früh.
1. Opfer des Leistungsschutzrechts: Das Blog der Gemeindebibliothek Grenzach-Wyhlen
‚Auslese‘, das Blog der der Gemeindebücherei Grenzach-Wyhlen, wird eingestellt:
Mit dem Leistungsschutzrecht verändert sich der Kosten-Nutzen-Aufwand für dieses Weblog. Wir nehmen es daher zum Anlass, dieses Projekt zu beenden.
Angesichts der drohenden Abmahnwelle und Rechtsunsicherheit durch das geplante Recht ist das nur das erste Opfer.
Leistungsschutzrecht: Rechtsunsicherheit und Abmahnwelle
… WeiterlesenZwar sollen nach dem Vorschlag das Zitatrecht sowie reine Links nicht unters Leistungsschutzrecht fallen. Allerdings wird nirgends deutlich, wie eine Abgrenzung erfolgen soll. Denn an anderer Stelle wird ausdrücklich betont, dass schon kleinste Passagen aus einem Presseerzeugnis geschützt seien. Ausdrücklich bezieht sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte für Musik festgelegt, dass schon die Übernahme kleinster Schnipsel unzulässig ist.
Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Leistungsschutzrecht: Wikipedia demnächst ohne Weblinks?
Wikimedia Deutschland befürchtet, dass das geplante Presseleistungsschutzrecht negative Auswirkungen auf Wikipedia in Deutschland haben kann.
Aus der Pressemitteilung:
… WeiterlesenIn Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich ist, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang ist vollkommen unklar, ob diese Links, die regelmäßig die Überschriften von Presseartikel enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für die Texte auf dem Link gilt.
Zudem liefert der Entwurf keine ausreichende Trennschärfe zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wikipedia ist ein ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt, das auf freiwillige Zusammenarbeit von Menschen auf der gesamten Welt beruht.
Kritik am Entwurf für Leistungsschutzrecht
Gegner des geplanten neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger sehen mit dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Sie warnen vor einer „Quasi-Monopolisierung der deutschen Sprache“, einer kaum vorstellbaren Beschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie Prozess- und Abmahnwellen.
Zum Referentenentwurf des Presseleistungsschutzrechts
… Weiterlesen§ 87f Presseverleger (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
FAZ und SZ gehen nach Commentarist und Perlentaucher jetzt auch gegen Echobot juristisch vor
… Weiterlesen„FAZ“ und „SZ“ argumentieren, dass schon für die Übernahme von Überschriften und Artikelauszügen eine Erlaubnis des jeweiligen Verlags notwendig sei. Außerdem stören sie sich daran, dass Echobot die Artikel für seine Nutzer zugänglich macht – mit einem Klick wird die Original-Website auf der Echobot-Seite eingebettet, so ähnlich wie ein YouTube-Video.
Was Google allerdings nicht macht: Zahlende Echobot-Kunden bekommen eine Funktion angeboten, mit der sich nur der komplette Text der verlinkten Seite anzeigen oder als PDF-Datei herunterladen lässt – so kommen die Kunden an Volltexte, ohne selbst von den Websites Screenshots machen zu müssen. Echobot-Geschäftsführer Bastian Karweg verteidigt das: „Die Volltext-Funktion wird nicht von uns, sondern komplett von einem US-Anbieter bereitgestellt.
„Urheberrechtsprofessoren sprechen sich fast einstimmig gegen das Leistungsschutzrecht aus.“
Katharina de la Durantaye auf Cicero Online:
Die Presseverleger wünschen sich ein Recht, das über das Urheberrecht hinausgeht. Sie begehren Schutz für kleinste Teile journalistischer Leistungen, etwa für Satzteile oder einzelne Sätze eines Zeitungsartikels, die aus gutem Grund nicht urheberrechtlich geschützt sind. Unter Juristen ist dieser Wunsch auf überwältigende Kritik gestoßen – sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis. Urheberrechtsprofessoren sprechen sich fast einstimmig gegen das Leistungsschutzrecht aus. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme ebenfalls von seiner Einführung abgeraten.
Sind bestimmt alle von Google gekauft und gehören eh zu den Anhängern der Kostenloskultur. Und überhaupt, was können Professoren schon wissen?
Auf der letzten Seite des zerstückelten Artikels beschreibt die Autorin auch sehr gut das aktuelle Problem in der Urheberrechtsdebatte: Die Politik weiß nicht, was sie will, weil sie die Veränderungen noch nicht versteht.… Weiterlesen
FAZ: Lizenzmodell für Rezensionsausschnitte für Buchverlage
Libri verzichtet nach dem Perlentaucher-Urteil vorsichtshalber auf Zitate aus Presserezensionen von Büchern, die in der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung (den zwei Klägern gegen den Perlentaucher) erschienen sind. Das schmeckt der Buchbranche naturgemäß nicht.
boersenblatt.net versucht zu vermitteln, und offenbart dabei, wohin die Reise geht:
Andreas Tazl, FAZ-Kommunikationschef, bestätigt die Gespräche und ist „guter Dinge“, mit den Buchverlagen Lizenzmodelle zu finden, „um das Verwenden von Rezensionsausschnitten zu Werbezwecken auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen“.
Bei der FAZ mag man Transaktionskosten und hat etwas gegen das Zitatrecht.
Das ist nichts neues. Und es ist auch ein schöner Ausblick auf eine Welt mit Leistungschutzrecht für Presseerzeugnisse. Mehr Verhandlungen, weniger gesellschaftliche Wohlfahrt.… Weiterlesen