27. Sep. 2011 Lesezeit: 1 Min.

Two Strikes in Deutschland, weil Three Strikes in Frankreich nicht funktioniert?

Siegfried Kauder (CDU, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages) hat sein angekündigtes 2-Strikes-Modell vorgestellt. Spiegel Online:

Seine Idee: Ein Warnmodell, bei dem Rechteinhaber sich bei den Providern über Copyright-Sünder beschweren. Erst gibt es einen Hinweis, im wiederholten Fall dann Internet-Entzug - ganz ohne Gerichtsverfahren. Verfassungsrechtliche Bedenken hat er dabei nicht, denn die Sperre soll nur für einen kurzen Zeitraum gelten. "Ich denke da an drei Wochen", so Kauder.

Mit diesem Modell will er vermeiden, dass wie bisher das Strafrecht bemüht werden muss, um Copyright-Sünder zu bestrafen.


Die Umkehr der Beweislastpflicht beim Weglassen eines Schrittes ist nur leicht aber immerhin noch ein bisschen schlimmer.

Zu glauben, dass ein kürzerer Strafzeitraum etwas verfassungswidriges weniger verfassungswidrig macht, ist, gelinde gesagt, kreativ.

Das menschenrechtsverletzende Strikes-Modell, egal mit wie vielen Schritten, bleibt ein demokratisch ausgesprochen gewagtes Modell, weil es das aushebelt, was man gemeinhin Rechtsstaat nennt.

Bleiben drei offene Fragen:

In Frankreich funktioniert Three Strikes nicht, warum soll Two Strikes in Deutschland funktionieren?

Warum ist eine Gegenmassnahme beim Songdownload richtig, die beim Download von Kinderpornographie verworfen wurde?

Ich hoffe, ich darf dann als Rechteinhaber, denn das bin ich laut deutschem Urheberrecht wie auch fast jeder andere Bundesbürger, mich beim zuständigen Provider zweimal über Siegfried Kauder beschweren? Dann kann Herr Kauder mal Urlaub machen vom Internet. Sind ja nur drei Wochen.

Siehe auch die Digitale Gesellschaft.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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