Für den Freitag habe ich die jüngsten Vorgänge rund um das Leistungsschutzrecht zusammengefasst:
Sowohl Google als auch die Presseverlage setzen ihre Interessen mit denen der Allgemeinheit gleich. Beide beschäftigen Lobbyisten für die Hinterzimmer. Nur Google setzt nun zusätzlich auch auf die Nutzer, also direkt auf die Öffentlichkeit. Wo liegt das Problem dabei, wenn die Presseverlage doch im Recht liegen? Die Verlage haben die Reichweite, um aufzuklären. Trauen sie sich diese Arbeit nicht mehr zu? Oder fürchten sie, die Menschen nicht überzeugen zu können? Ahnt man am Ende gar, dass das eigene Vorhaben nicht zwingend im Sinne der Leser ist, die eben auch Nutzer von Webdiensten sind?
[..]Der hoch geschätzte Heribert Prantl schreibt beispielsweise auf Süddeutsche.de, das Leistungsschutzrecht sei nicht gefährlich für die Informationsfreiheit. Nun ist diese Woche eine Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht vom Max-Planck-Insitut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht erschienen (PDF), die von namhaften Juraprofessoren unterzeichnet wurde. Das dortige Fazit nach der Aufzählung der Risiken könnte eindeutiger nicht sein: „Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.“
Die bisweilen verzweifelt bis stur erscheinende Berichterstattung zum Leistungschutzrecht sorgt vor allem dafür, dass zumindest die in diesem Feld interessierten Teile der Leserschaft sich irritiert endgültig von diesen Publikationen lösen. Überzeugungsarbeit, oder gar ernstzunehmender Journalismus, den bei diesem Thema wohl niemand mehr erwartet, sieht anders aus.
Jan Jasper Kosok says
dank dir!