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RIAA geht gegen ReDigi vor, einen Online-Shop für „gebrauchte“ Musikdownloads

15. November 2011 by Marcel Weiß 4 Comments

Die RIAA hat ReDigi eine Unterlassungaufforderung mit Schadensersatzforderung zugestellt. ReDigi versucht, den Verkauf gebrauchter Musikdateien zu etablieren.

heise online:

Die Unterlassungsaufforderung begründet der Verband damit, dass mit der Übertragung des Songs in die Cloud eine Kopie des Songs angefertigt wird, was nicht von der First Sale Doctrine gedeckt sei. Die beziehe sich auf die Weitergabe von physischen Medien, nicht einer Kopie. Auch die von ReDigi im Download-Shopo angebotenen 30 Sekunden langen Streams zum Reinhören verletzen nach Ansicht der RIAA die Rechte der Labels. (vbr)

Ich habe letzten Monat einen Text über ReDigi für den Musikmarkt geschrieben, in dem ich den Shop vorstellte und auf die Schwierigkeiten einging.

Hier der unredigierte Text:

ReDigi will benutzte MP3s weiterverkaufen, und wirft damit einige Fragen über die Zukunft der Musikbranche auf

ReDigi ist eine neuer Webdienst, der etwas anbietet, das frivol klingt: Man will ein Marktplatz für den Verkauf von benutzter digitaler Musik etablieren. Das heißt, Musikfans, die zum Beispiel auf iTunes MP3s gekauft haben, die sie nicht mehr anhören, sollen diese auf einmal weiterverkaufen können. So wie man das eben von CDs und Schallplatten kennt, welche zumindest auf Flohmärkten und eBay noch regelmäßig den Besitzer wechseln. Was für physische Tonträger kein Problem ist, erscheint für digitale Güter eigenwillig bis unmöglich.

Eine Datei, die kann kopiert werden. Wer will nachweisen, dass der Privatverkäufer Hans Digital nicht eine Kopie behält und versucht, mit einer weiteren Kopie ein bisschen Geld zu verdienen? ReDigi setzt hierfür auf ein System, das nur legal gekaufte Musik weiterverkaufbar macht und die verkaufte Musik mittels eines Programms vom mit ReDigi verknüpften Rechner und den mit der dortigen Musikbibliothek verbundenen mobilen Geräten löscht. Es funktioniert also innerhalb des ReDigi-Systems, aber eben nur da: Das hält schließlich niemanden davon ab, die verkauften Musikdateien auf einem zweiten, nicht mit ReDigi verbundenen Rechner weiter zu behalten. Perfekte digitale Kopien sind eben keine physischen Einheiten.

ReDigi wirft mit dem Wiederverkauf allerdings auch das Licht auf etwas, das in der Musikbranche bisher gern übersehen wird: Die Tatsache, dass Musikdownloads (in der Regel) nicht wiederveräußerbar sind, senkt für den Käufer erheblich den ökonomischen Wert dieser Dateien gegenüber physischen Tonträgern. Nicht nur aber auch deswegen müssen Musikdownloads wesentlich günstiger sein als ihre physischen Äquivalente – oder eben wiederverkaufbar.

Zusätzlich kann ReDigi auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Grenzkosten für eine weitere digitale Einheit Null beträgt. Obwohl viele bei unautorisiertem Filesharing von Diebstahl reden, ist das natürlich wegen der Grenzkosten nicht richtig und in Wirklichkeit unautorisierte Distribution, weil so mehr Einheiten in Umlauf kommen.Wenn ReDigi also etwas aufzeigt, dann auch, dass die von der Branche noch betriebene digitale Simulation des Analogen sehr enge Grenzen hat und immer weniger funktioniert.Wie lang kann man so tun, als wären Dateien Plastikscheiben? Was ist zu tun, wenn keine Musikfans mehr bereit sind, das Spiel mitzuspielen? Was passiert dann?

Simulation und Tradition sind keine tragenden Säulen für Geschäftsmodelle. Wenn sie es wären, dürfte sich niemand bei dem Gedanken unwohl fühlen, dass Musikfans wie eh und je ihre gekaufte Musik auch in digitaler Form weiterverkaufen.

—

Dieser Artikel ist leicht redigiert im Musikmarkt erschienen. Weitere Musikmarkt-Kolumnen findet man hier:

  • Das Musikformat der Zukunft? Die Playlist.
  • Soundtracking: Die App für den Soundtrack des Lebens
  • Musikbusiness-Blogs: Der hypebot und sein Music Think Tank
  • Crowdfunding 2010
  • Revolution des Musikzugangs durch kreative Verknüpfung von Webdiensten

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: Downloadshops, ReDigi

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Reader Interactions

Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Jonas says

    15. Dezember 2011 at 19:34

    Ich finde die Idee ansich nicht schlecht. Natürlich sollte man fairerweise jedes Lied nur einmal verkaufen können.

Trackbacks

  1. Best Of: November 2011 auf neumusik.com sagt:
    2. Dezember 2011 um 14:57 Uhr

    […] RIAA geht gegen ReDigi vor, einen Online-Shop für “gebrauchte” Musikdownloads […]

  2. Bigott: Filesharing als Diebstahl bezeichnen aber gegen Verkauf gebrauchter MP3s klagen sagt:
    12. Januar 2012 um 14:25 Uhr

    […] bereits kurz nach dem Start von ReDigi die RIAA eine Unterlassungserklärung an den Anbieter weitergereicht hat, hat nun EMI gegen ReDigi […]

  3. Wie Eminem und andere Musiker von Labeln beim Onlinevertrieb betrogen wurden sagt:
    2. November 2012 um 14:14 Uhr

    […] dass die Labels einen Weiterverkauf ‘gebrauchter’ MP3-Dateien untersagen wollen, wie unter anderem der Fall ReDigi zeigt. Wie so oft machen sich die Majorlabels die Welt so wie sie ihnen […]

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