Valie Djordjevic auf irights.info über die Störerhaftung für WLAN-Betreiber:
Leider ist die Rechtslage sehr unsicher – es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen in dem Bereich, sondern die einzelnen Fälle werden vor Gericht entschieden. Das ist politisch so gewollt: Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme erklärt, dass eine gesetzliche Haftungsbeschränkung nicht erforderlich ist. Sie sei durch die Rechtsprechung bereits auf klar umgrenzte Sachverhalte eingeschränkt. Praktisch bedeutet das, dass Privatpersonen, die ein WLAN betreiben, aber auch Vereine oder Café-Besitzer, die WLAN für ihre Gäste anbieten wollen, in vielen Fällen rechtlich in Unsicherheit leben.
Die Fälle, die die Gerichte entschieden haben, lassen gewisse Leitlinien erkennen. Aus ihnen kann man Verhaltensregeln ableiten, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu stehen.
[..]vor allem gewerbliche Anbieter wie Cafés und Hotels leiden noch immer unter einer Flut von Abmahnungen. Entscheidungen gibt es bislang nur zu den Fällen, in denen das WLAN selektiv bestimmten Nutzern zugänglich war. Initiativen wie Freifunk, die ein kostenloses Funknetzwerk in Berlin aufbauen, oder andere Projekte, die in den Innenstädten freies WLAN für alle anbieten, sehen sich in einer rechtlich unsicheren Situation, denn hier gibt es weder gerichtliche Entscheidungen noch gesetzliche Regelungen.
(Hervorhebung von mir)
Ein Missstand, der wohl mindestens die nächsten vier Jahre bestehen bleiben wird, weil besonders die nun sehr starke Union Abmahnungen eine höhere Priorität gibt als überall verfügbarem Zugang zum Netz.
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