BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff gegenüber der Breitband-Redaktion von Deutschlandradio-Kultur über den geleakten Gesetzesentwurf des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage:
Wolff kritisierte, dass irights.info mit der Veröffentlichung gegen eigene Prinzipien verstoßen habe. „Das Papier ist auch urheberrechtlich geschützt. Wenn man so etwas gegen den Willen der Urheber ins Netz stellt, dann widerspricht sich hier eine Organisation“, so der BDZV-Hauptgeschäftsführer. Das Ganze habe auch eine strafrechtliche Dimension, man wolle aber von Konsequenzen in dieser Hinsicht absehen.
Im Klartext: Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärt eine klar journalistische Handlung zu einer Verletzung des Urheberrechts und bezeichnet sie sogar als strafrechtlich verfolgbar.… Weiterlesen