Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org über Argumentationslinien von Urherberechtsmaximalisten:
… WeiterlesenJede Stärkung von Urheberrechten, sei es durch längere Schutzfristen oder durch Ausweitung des Schutzbereiches (z.B. neue Leistungsschutzrechte) wird ausschließlich positiv gesehen. Urheberrecht kann demnach nicht „zu stark“ sein und jede Einschränkung des Schutzniveaus (z.B. durch neue oder erweiterte Schrankenregelungen) wird abgelehnt bzw. als prinzipieller Angriff auf das Urheberrecht gewertet.
Eine derartige Position verkennt aber, dass es nicht nur zu wenig Schutz – häufig und oft fragwürdig als „Tragedy of the Commons“, Tragik der Allmende bechrieben –, sondern auch zu viel Schutz geben kann. Der US-Urheberrechtsforscher Michael Heller spricht in diesem Zusammenhang von „Anti-Commons“ oder „Gridlock“, der aus zu weitreichenden und verteilt gehaltenen Rechtspositionen resultiert.