Daniel A.J. Sokolov und Ingo T. Storm auf heise online über eine besonders extreme Folge des pervertierten Copyrightsystems:
… WeiterlesenDie Melodie von „Happy Birthday“ soll 1893 von den Kindergärtnerinnen Patty und Mildred Hill als morgentliches Begrüßungslied zu einem Text „Good Morning to All“ komponiert worden sein. Noch im selben Jahr erschien das Lied in einem Kindergartenliederbuch. Wer den geläufigeren Geburtstagstext schrieb und wann dies geschah, ist bis heute nicht sicher geklärt. Dennoch wurde die Kombination aus Melodie und Happy-Birthday-Text 1935 für Copyright registriert und sollte 1991 gemeinfrei werden. Neue Gesetze verlängerten die Schutzfrist in den USA zweimal, und so hält Warner Music das Copyright an der Kombination von Musik und Text zumindest bis 2030. In der EU soll das Urheberrecht Ende 2016 ablaufen, sofern keine weitere Fristverlängerung erfolgt.