Am Beispiel des Anbieters ReDigi, der ein Marktplatz für den Weiterverkauf gebrauchter MP3s sein will, zeigt sich hervorragend die scheinheilige Argumentation der Rechteverwerter in der Urheberrechtsdebatte.
Denn nachdem bereits kurz nach dem Start von ReDigi die RIAA eine Unterlassungserklärung an den Anbieter weitergereicht hat, hat nun EMI gegen ReDigi geklagt:
Die Song-Datei existiert laut Angaben von John Ossenmacher, CEO von ReDigi, zu keinem Zeitpunkt zweimal. Dies bezweifelt EMI Music jedoch: ReDigi dupliziere Songs, erstelle also unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke.
ReDigi arbeitet mit einem DRM-ähnlichen System, um das im Analogen übliche Weiterverkaufen gebrauchter Tonträger im Digitalen zu simulieren:
… WeiterlesenReDigi setzt hierfür auf ein System, das nur legal gekaufte Musik weiterverkaufbar macht und die verkaufte Musik mittels eines Programms vom mit ReDigi verknüpften Rechner und den mit der dortigen Musikbibliothek verbundenen mobilen Geräten löscht.